Seit geraumer Zeit läuft die Debatte um die sogenannten AnkERzentren. AnkER steht hierbei für „Ankunft, Entscheidung und Rückführung“ und trägt damit das erklärte Ziel bereits im Namen: Die Rückführung – ein beschönigender Begriff für Abschiebung. Spätestens im Herbst 2018 sollen die Ersten dieser Zentren in Betrieb genommen werden. Doch was hat es mit diesen Zentren auf sich?
Auf der Internetpräsenz der Bundesregierung erzielt man mit dem Suchbegriff „Ankerzentrum“ keine Treffer. Mit dem Suchbegriff „Ankerzentren“ erhält man ganze vier Treffer, von denen zwei auch noch der Selbe sind, nur mit einem anderen Schlagwort versehen. Wenig überraschend ist, dass in diesen Suchergebnissen keinerlei nähere Informationen dazu enthalten sind, wie diese Zentren aussehen und funktionieren sollen. Der Begriff wird einfach als Worthülse verwendet, die zum Ausdruck bringen soll, dass gegen Geflüchtete vorgegangen wird.
Aus diversen Zeitungsartikeln erfährt man, dass 1000-1500 Personen bis zu 18 Monate in diesen Einrichtungen untergebracht werden sollen. Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden und stellenweise in sogenannten „Schnellverfahren“ innerhalb von 48 Stunden durchgeführt werden. Allem Anschein nach wird diese Beschleunigung angestrebt, indem man die unabhängige Beratung Geflüchteter und ihre Vorbereitung auf das Asylverfahren systematisch verhindert.
Generell wird den Menschen, die in diesen Lagern untergebracht werden, jegliche Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft, an Sprachkursen und anderen Integrationsangeboten genommen. Gleichzeitig wird durch die Zugangs- kontrolle, die es ermöglicht jederzeit den Zutritt durch das „Hausrecht“ zu verweigern, nicht nur die unabhängige Beratung und die gesellschaftliche Beobachtung der Zustände in den Zentren sondern auch die Entwicklung ganz gewöhnlicher zwischenmenschlicher Beziehungen erschwert. Damit diese Abschottung aufrecht erhalten werden kann, möchte Horst Seehofer, dass die Bundespolizei die Lager betreibt und bewacht. Die Gewerkschaft der Polizei, in der immerhin gut 25.000 von 44.000 Bundespolizist*innen organisiert sind, lehnt das allerdings ab. Sie hat sogar grundsätzliche, verfassungsrechtliche Bedenken. Begründet wird das unter anderem damit, dass man Menschen, die sich schließlich nichts zu Schulden kommen lassen haben, nicht monatelang kasernieren und isolieren kann. Hinzu komme, dass in diesen Lagern ein erhebliches Aggressions- und Gefährdungspotenzial entstehen könne.
Diese dünne Informationslage erweckt den Eindruck, als sei das Ziel – die Entrechtung einer Gruppe von Menschen – zwar klar, alle anderen Überlegungen, wie zum Beispiel die Unvereinbarkeit mit Menschenrechten und Verfassung, aber nicht von Interesse. Ankerzentren sind also Lager in denen man Menschen kasernieren möchte, denen man das Recht auf Menschsein abspricht, damit sie, bevor man sie sich aus den Augen schafft, garnicht erst in den Blick der Bevölkerung geraten.
Dies reit sich ein in die immer restriktivere und unmenschlichere gesamteuropäische Politik gegenüber Schutzsuchenden. Es ist zu erwarten, dass während des EU-Gipfels unter dem zynischen Titel „Innere Sicherheit und illegale Migration“ am 20. September 2018 in Salzburg weitere Verschärfungen geplant werden. Falls es dann zu einer Einigung bezüglich der Asylzentren außerhalb der EU-Grenzen kommt, muss sich die Politik hierzulande aber auch nicht mehr mit verfassungsrechtlichen Bedenken herumschlagen.
Wir lehnen diesen verachtenswerten Umgang mit Menschen ab!
Alle Menschen haben das Recht auf ein gutes Leben!
Zeigt mit uns eure Solidarität mit Geflüchteten, denn kein Mensch flieht ohne Grund!